Beerheide

Beerheide

"Staatlich anerkannter Erholungsort"

Tourismusverband Vogtland

Ansprechpartner Kontakt

Datenschutz

Impressum

Die Dorfverwaltung

Bis etwa Mitte des 19. Jahrhunderts besaßen die dörflichen Gemeinden kein Selbstverwaltungsrecht. Aus der Mitte der Gutsbesitzer wurde ein Dorfrichter mit ein bis zwei Schöffen gewählt, die der Bestätigung des Lehnsherrn bedurften. Im wesentlichen traten die Richter und Schöffen als Mittler zwischen den Gemeindemitgliedern und den Gutsherren auf. Sie verwalteten eine - kleine Gemeindekasse-, deren Inhalt meist nur zu einem gemeinsamen Umtrunk reichte.

Ansonsten unterstand die Dorfbevölkerung der Patrimonialgerichtsbarkeit. Für die Ansiedlungen Hohengrün, Hauptbrunn und Beerheide waren das die Gemeinsamen Planitzschen Gerichte in Auerbach am Kirchplatz 1. Nach 1830 zerfielen die feudalen Strukturen in Sachsen. Die Erb-, Lehns- und Gerichtsherrschaften wurde in ihren Befugnissen immer mehr eingeschränkt. In den Folgejahren ist zu erkennen, dass die noch immer eigenständigen Gemeinden Hohengrün, Hauptbrunn und Beerheide in der Lösung ihrer doch noch sehr bescheidenen Verwaltungsaufgaben als die älteste Gründung verwaltungsmäßig die zentrale Rolle spielte.

Ab 1867 spielt Hohengrün als die älteste Gründung verwaltungsmäßig die zentralere Rolle. Ab 1869 besteht nachweislich eine Einheitsgemeinde unter den Ortsnamen Beerheide. Mit dem Erlass der Sächsischen Landgemeindeordnung vom 07.November 1838 ging man zur Eigenverwaltung der Landgemeinden über. Führten bis dahin Richter und Schöffen, die meist Erbzinsbauern und Gutsherren waren, die Geschichte der Landgemeinden, so wurden nach Erlass der neuen Landgemeindeordnung die "Gemeindevorstände" durch eine Wahl bestimmt. Im § 36 war festgelegt, dass in jeder Landgemeinde, die über 25 ansässige Mitglieder zählt, die Gemeindeangelegenheiten durch einen Gemeinderat besorgt werden. Der Gemeinderat bestand aus einem Gemeindevorstand, ein oder mehreren Gemeindeältesten und einer zu bestimmenden Anzahl Gemeindeausschusspersonen. Um 1886 ist Carl Eduard Büttner Gemeindevorsteher. Interessant ist, dass das Geschlecht der Büttners bis zurück zur ersten urkundlichen Erwähnung Berrheides im Jahre 1574 nachweisbar ist.

Das erste "Gemeindehaus" von Beerheide befand sich auf dem heutigen Grundstück von Siegfried Steiniger, Obere Straße 2. Es wurde 1833 errichtet und enthielt eine Wohnung, Stall, eine Amststube umd eine Arrestzelle. Von hier aus wurden alle Gemeindeangelegenheiten bis 1926 geregelt. Ab diesen Zeitpunkt wurde es als "Armenhaus" genutzt. Von der Gemeinde kaufte im Frühjahr 1963 Herr Hans Steiniger das Gebäude., ließ es abreißen und baute an seiner Stelle ein neues Wohnhaus. Der abgebildete Grundriss macht deutlich, dass dieses fast hundertjährige Gebäude 1925 den aktuellen Anforderungen an eine Gemeindeverwaltung nicht mehr entsprach.

Ein neues "Gemeindewohnhaus" wurde auf dem Flurstück Nr. 153a errichtet und 1926 bezogen. In einer Bezugsmeldung an die Amtshauptmannschaft Auerbach vom 20.September 1926 heißt es : " Der unterzeichnete Gemeinderat zeigt hiermit an, dass das von der hiesigen Gemeinde errichtete und mit Wohnungsbaumitteln bezuschusste 2 Familienwohnhaus von den Nachgenannten bezogen werden soll : Bürgermeister Krauss, Obergeschoss - Wachtmeister Meinel, Erdgeschoss. Zwei Räume im Erdgeschoss sollen für die Gemeindeverwaltung benutzt werden. Der Gemeinderat , gez. Krauss Bürgermeister". 72 Jahre lang war das Haus in der Straße des Friedens 51 Sitz unserer Gemeindeverwaltung bis zur Eingemeindung in die Große Kreisstadt Auerbach am 01. Januar 1999.

Im September 1999 wurde das ehemalige "Rathaus" von der Stadt Auerbach an Privat verkauft und wird jetzt nur noch als Wohnhaus genutzt.
140
Flyer Beerheide
Flyer Beerheide
News
News
Kulturhaus aktuell
Kulturhaus aktuell

News

Tourismus
Tourismus
WetterOnline
Das Wetter für
Auerbach
Mehr auf wetteronline.de